Für jede von uns durchgeführte Fahrt entstehen Kosten.
Wurde die Fahrt von einem Arzt verordnet und durch die Krankenkasse entsprechend genehmigt, übernimmt ihre Krankenkasse die entstehenden Kosten, mit Ausnahme des gesetzlichen Eigenanteils. Wie hoch dieser aktuell ist, können sie in der Rubrik “Gesetzlicher Eigenanteil” sehen.
Sollte bei Fahrtantritt keine Genehmigung der Krankenkasse vorliegen, muss ihnen jedoch der volle Fahrpreis für das angeforderte Fahrzeug berechnet werden.
Ausnahmen von der Genehmigungspflicht sind
- akute Notfallfahrten
- Einweisungen zur stationären Behandlung
- Ambulante Operationen
- Nachstationäre Behandlungen (bis 14 Tage nach Aufenthalt)
- Entlassungen aus dem Krankenhaus
Für eine vergebliche Anfahrt berechnen wir pauschal die Hälfte der einfachen Kosten für das angeforderte Einsatzmittel.
Sie können unsere Leistungen selbstverständlich auch ohne ärztliche Verordnung in Anspruch nehmen.
Die dafür anfallenden Kosten entnehmen Sie bitte der Rubrik “Selbstzahler”.
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